Hebammen-Leistungen:
Von mir für dich!
Vorsorge in deiner Schwangerschaft
Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen
und Ärzte/Ärztinnen. So will es der Gesetzgeber (§ 24 d Satz 1SGB V).
Hilfeleistungen
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen.